16.06.2026

Baumfällung: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Nicht jeder Baum darf einfach gefällt werden – auch nicht auf dem eigenen Grundstück. Zwei Dinge sollten Sie vorab prüfen.

1. Der gesetzliche Schutzzeitraum

Vom 1. März bis 30. September gilt nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz ein allgemeiner Schutzzeitraum: Bäume außerhalb des Waldes dürfen in dieser Zeit grundsätzlich nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten werden. Ausnahmen gibt es unter anderem für akute Gefahrenbäume – hier ist eine fachliche Dokumentation wichtig.

2. Die Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde

Viele Städte und Gemeinden haben eigene Baumschutzsatzungen. Dann ist für Bäume ab einem bestimmten Stammumfang eine Fällgenehmigung erforderlich – unabhängig von der Jahreszeit. Wer ohne Genehmigung fällt, riskiert empfindliche Bußgelder und Ersatzpflanzungsauflagen.

So gehen Sie richtig vor

  • Vor der Fällung bei der Gemeinde nachfragen, ob eine Satzung gilt.
  • Zustand des Baumes fachlich beurteilen lassen – oft ist der Erhalt möglich.
  • Falls nötig: Fällantrag stellen, gerne mit unserer fachlichen Stellungnahme.

Wir prüfen die Situation vorab, unterstützen beim Antrag und führen die Fällung – wenn sie wirklich nötig ist – sicher und sauber aus.

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