Ein umstürzender Baum oder ein herabfallender Ast kann erhebliche Schäden verursachen. Die wichtigste Frage danach lautet immer: Hat der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht erfüllt?
In diesem Beitrag erfahren Sie, was diese Pflicht konkret bedeutet, worauf es bei einer rechtssicheren Kontrolle ankommt und wie Sie sich als Eigentümer richtig absichern.

Wer einen Baum besitzt, muss dafür sorgen, dass von ihm keine vermeidbare Gefahr ausgeht. Die Rechtsprechung verlangt eine regelmäßige, fachliche Kontrolle – je nach Alter, Zustand und Standort des Baumes in unterschiedlichen Intervallen. Diese Pflicht gilt für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen, Hausverwaltungen und Kommunen.
Die Anforderungen an die Kontrolle steigen mit der Gefährdung, die von einem Standort ausgeht. Besondere Sorgfalt ist erforderlich bei Bäumen:
Mehr zum Ablauf einer solchen Kontrolle lesen Sie in unserem Beitrag Baumkontrolle: Wann sollte ein Baum überprüft werden?

Kommt es zu einem Schaden und wird festgestellt, dass keine ausreichende oder dokumentierte Kontrolle stattgefunden hat, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden – zivilrechtlich und in bestimmten Fällen auch versicherungsrechtlich. Eine regelmäßige, dokumentierte Kontrolle ist daher der wirksamste Schutz.
Die Verkehrssicherungspflicht ist keine Formalität, sondern eine echte rechtliche Verantwortung. Eine regelmäßige, dokumentierte Baumkontrolle durch eine fachkundige Person schützt nicht nur Menschen und Sachwerte, sondern auch Sie als Eigentümer im Schadensfall.
Wie oft muss ein Baum kontrolliert werden?
Das hängt von Alter, Zustand und Standort ab. Bäume an stark frequentierten Orten benötigen kürzere Kontrollintervalle als Bäume in ruhigen Gartenlagen.
Gilt die Verkehrssicherungspflicht auch für Privatgärten?
Ja. Auch private Grundstückseigentümer müssen dafür sorgen, dass von ihren Bäumen keine vermeidbare Gefahr für andere ausgeht.
Reicht eine Sichtkontrolle durch den Eigentümer selbst aus?
Für offensichtliche Auffälligkeiten ja. Eine rechtssichere, regelmäßige Kontrolle sollte jedoch durch eine fachkundige Person mit entsprechender Dokumentation erfolgen.
Als FLL-zertifizierter Baumkontrolleur übernehmen wir die Regelkontrolle für Privatgärten ebenso wie für kommunale Baumbestände – inklusive nachvollziehbarer Dokumentation und klarer Maßnahmenempfehlung. Jetzt Kontakt aufnehmen.
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