Herbst und Winter sind für eine Baumfällung nicht nur erlaubt, sondern in vielen Fällen die klügste Zeit dafür. Wer in der Region Villingen-Schwenningen eine Fällung plant, profitiert jetzt von besseren Bedingungen, kürzeren Wegen für schweres Gerät und einem insgesamt freieren Zeitfenster – dafür gibt es gesetzliche und praktische Gründe.
Für die meisten Gehölze außerhalb des Waldes gilt bundesweit vom 1. März bis 30. September ein gesetzlicher Schutzzeitraum (§ 39 Bundesnaturschutzgesetz) – in dieser Zeit sind Fällungen grundsätzlich nicht erlaubt, damit Vögel und andere Tiere ungestört brüten können. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag Baumfällung: Wann Sie eine Genehmigung brauchen. Die Monate von Oktober bis Februar sind deshalb die Zeit, in der eine Fällung überhaupt regulär möglich ist – wer diese Fenster verpasst, muss bis zum nächsten Herbst warten.
Im Winter ist der Baum in der Ruhephase. Das bringt handfeste Vorteile für Baum, Garten und Ablauf mit sich:

Mit ein paar einfachen Schritten läuft der Termin reibungsloser ab:
Als Baumpflege-Team sind wir regelmäßig in Villingen-Schwenningen und der umliegenden Region unterwegs – bei privaten Gärten ebenso wie bei größeren Grundstücken von Unternehmen, Hausverwaltungen und Kommunen. Gerade in den Wintermonaten planen wir unsere Einsätze so, dass witterungsbedingte Verzögerungen möglichst wenig ins Gewicht fallen, und stimmen Termine flexibel mit Wetterlage und Bodenverhältnissen ab.

Darf ich im Winter jeden Baum fällen lassen?
In der Regel ja, da der gesetzliche Schutzzeitraum dann nicht gilt. Ob für Ihren Baum zusätzlich eine kommunale Genehmigung nötig ist, hängt vom Standort und der örtlichen Baumschutzsatzung ab – mehr dazu in unserem Beitrag zur Baumfällung: Wann Sie eine Genehmigung brauchen.
Wie schnell bekomme ich im Winter einen Termin?
Die Wintermonate sind bei uns stark nachgefragt. Je früher Sie anfragen, desto eher finden wir einen passenden Termin vor Ende der Saison.
Muss ich beim Fällen selbst anwesend sein?
Das ist nicht zwingend nötig, aber hilfreich, damit wir letzte Fragen direkt vor Ort klären können. Wichtig ist vor allem, dass der Zugang zum Grundstück sichergestellt ist.
Steht der Baum an einem schwierigen Standort, etwa am Hang oder dicht bebaut?
Auch das ist im Winter meist gut planbar. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur Spezialfällung in schwierigem Gelände.

Steht bei Ihnen aktuell eine Fällung an? Melden Sie sich bei uns – wir schauen uns Ihre Situation an und sagen Ihnen ehrlich, ob und wie sie jetzt sinnvoll umsetzbar ist.
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